EINE ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR BAUHERREN
Architekturmodelle waren damals üblich: In ihrer Sitzung am 20. März 1748 beschlossen Abt und Konvent von Schussenried, dass der Architekt ein Modell auf der Grundlage seines Planes liefern sollte. Man versprach sich davon einen besseren Eindruck von der gesamten Anlage, von der Raumwirkung und der Raumverteilung – das war eine Entscheidungshilfe für Bauherren, für die der Architekt gesondert bezahlt wurde.