Dienstag, 10. November 2020

Schloss Heidelberg | Allgemeines 18. November 1817: König Wilhelm I. beendet die Leibeigenschaft in Württemberg

Am 18. November 1817 wurde in Württemberg die Leibeigenschaft aufgehoben: An diesem Termin vor genau 203 Jahren wurde der königliche Erlass veröffentlicht, der die alte Abhängigkeit der Bauern vom Feudalherrn offiziell beendete. Ein Jahr zuvor erst hatte König Wilhelm I. nach dem Tod seines Vaters Friedrich I. den württembergischen Thron bestiegen. Der junge König sollte gleich in seinen ersten Regierungsjahren vieles auf den Weg bringen, was den Weg des Landes in die Moderne voranbrachte. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg erinnern an den tatkräftigen Landesherrn im Rahmen ihrer „Heldenaktion für alle“. Mit vier historischen Heldinnen und Helden aus der Geschichte des Landes verbindet sich die Frage: „Wer ist für Sie heute heldenhaft?“ Wer dabei an einen Menschen aus der eigenen Umgebung denkt, der oder die in Corona-Zeiten Gutes getan oder neue Ideen entwickelt hat, kann ganz einfach mitmachen. Man muss sich nur per Mail (heldenhaft2020@ssg.bwl.de) oder Post bei den Staatlichen Schlössern und Gärten melden, erhält eine von 2020 Schlosscards und kann diesen Dank der persönlichen Heldin oder dem Helden des Alltags überreichen.

DIE LEIBEIGENSCHAFT – EIN RELIKT DER ALTEN ZEIT

Die Leibeigenschaft war ein tradiertes System, das im Mittelalter entstanden war. Ein freier Mann, meist ein Bauer, unterstellte sich einem Herrn und verzichtete dabei auf persönliche und wirtschaftliche Rechte. Zum Ausgleich erhielt er Schutz. In vielen Regionen durfte der Bauer nun den Wohnort nicht mehr verändern, schuldete seinem adligen Herren Frondienste oder Herrendienste – und brauchte sogar dessen Erlaubnis zum Heiraten! Im Laufe der Jahrhunderte wandelte sich das System. In Württemberg war es seit dem ausgehenden Mittelalter recht milde und es bedeutete um 1800 eigentlich nur noch eines: Abgaben. Rund ein Drittel seines Bruttoertrags schuldete der Bauer durch seine Abhängigkeit. Im ersten Regierungsjahr des jungen Königs Wilhelm I. wurde die Bauernbefreiung eingeleitet.

 

EIN HEMMNIS FÜR DIE MODERNISIERUNG

Wilhelm I. als Modernisierer Württembergs erkannte, dass die Leibeigenschaft mit ihrer ungerechtfertigten Ausbeutung eines wichtigen Teils der Bevölkerung die Entwicklung des Landes hemmte. Daher, so heißt es in der Veröffentlichung von 1817: „verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes, wie folgt: 1. Die persönliche Leibeigenschaft mit allen ihren Wirkungen soll vom 1. Januar 1818 an, in dem ganzen Umfange Unsers Königreichs aufgehoben seyn.“ Und: „2. Alle Leibeigenen, auch diejenigen, deren Leibeigenschafts-Verhältniß sich auf den Besitz gewisser Güter gründet, sollen alle Rechte freier Staatsbürger genießen.“ In einer Zeit großer wirtschaftlicher Not leitete der junge und tatkräftige Herrscher Reformen und Innovationen ein. Am Ende seiner Regierungszeit war aus dem notleidenden und rückständigen Agrarland ein aufstrebender Industriestaat geworden.

 

DER KÖNIG FÜHRT WÜRTTEMBERG IN DIE MODERNE

Als Wilhelm I. den württembergischen Thron bestieg, war Württemberg ein armer Agrarstaat: Zwei von drei Württembergern lebten von der Landwirtschaft. Wegen der Rückständigkeit der landwirtschaftlichen Kenntnisse und Methoden war das Land jedes Jahr aufs Neue den Zufällen des Wetters ausgeliefert. Durch die Kriege gegen das napoleonische Frankreich waren Land und Landwirtschaft ausgelaugt. Die Regierungszeit des jungen Königs begann mit einer Wetterkatastrophe, dem „Jahr ohne Sommer“, das eine Hungersnot nach sich zog. König Wilhelm I. und seine junge Frau Königin Katharina brachten gleich mit dem Regierungsantritt 1816 Reformen in allen Bereichen auf den Weg. Schritt um Schritt gelang es dem Königspaar, das Land zu modernisieren. Dazu gehörte im Jahr 1817 die Aufhebung der Leibeigenschaft und im Jahr darauf die Verfassung.

 

HELD ODER HELDIN 2020 GESUCHT
Auf die historischen Vorbilder baut jetzt die Aktion „Held oder Heldin 2020 gesucht“ auf. Die Staatlichen Schlösser und Gärten fragen ihre Gäste: Wer ist für Sie heute eine Heldin oder ein Held? Wer hat sich in Corona-Zeiten heldenhaft verhalten? Wer hat das Beste aus der Krise gemacht und eine neue Idee entwickelt? Wer einer persönlichen Heldin oder einem Helden ein Dankeschön widmen will, kann sich per Mail unter heldenhaft2020@ssg.bwl.de oder per Post bei den Staatlichen Schlössern und Gärten melden und erhält eine Schlosscard als Dank für die ausgewählte Person. Das Gutscheinheft öffnet die Tore von 26 Schlössern, Klöstern und Gärten und gilt ab dem ersten Besuch ein Jahr lang. Die gesamte Aktion ist interaktiv und partizipativ angelegt: Alle sind eingeladen, von den Heldinnen und Helden zu erzählen, die sie beschenken wollen – und sie damit in die neue „Heldengalerie 2020“ bei Facebook oder Instagram unter #heldenhaft2020 aufnehmen zu lassen.

 

DER HISTORISCHE HINTERGRUND

Mit der Aktion „Held oder Heldin 2020 gesucht“ knüpfen die Staatlichen Schlösser und Gärten an die Biografien von vier historischen Personen an, die an schwierigen Punkten der Geschichte ihr Leben und ihre Aufgaben meistern mussten – und jede steht für ein Datum. „Heldin 1689“ ist Liselotte von der Pfalz, die sich auch in schwierigen Situationen nicht scheute zu sagen, was sie richtig fand – oder auch grundfalsch, wie etwa den Angriff ihres Schwagers Ludwig XIV. auf die Pfalz, ihre Heimat. „Held 1780“ ist Kurfürst Carl Theodor von der Pfalz, der die Wissenschaften förderte – unter anderem gehen so wichtige Alltagsdinge wie der Blitzableiter auf seine Einwirkung zurück. „Heldin 1818“ ist Königin Katharina von Württemberg, die sich in der Not sozial engagierte und außerdem die erste höhere Schule für Mädchen gründete. „Held 1819“ ist der württembergische König Wilhelm I., unter dessen Regierung das Land eine konstitutionelle Monarchie, ein Staat mit Verfassung, wurde, außerdem schaffte er die Leibeigenschaft ab, förderte die Landwirtschaft und gründete das Cannstatter Volksfest.

 

SERVICE UND INFORMATION
Wie alle Monumente im Land ist die Grabkapelle derzeit mindestens bis zum 30. November geschlossen.

 

INFORMATIONEN

Grabkapelle auf dem Württemberg

Württembergstraße 340
70327 Stuttgart
Telefon +49(0)7 11.33 71 49
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