Konzerte, Trauungen, Tagungen
Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten sind begehrte Veranstaltungsorte für eine breite Palette an Ereignissen. Viele Veranstalter mieten die festlichen und stimmungsvollen Räume für Konzerte ebenso wie für geschäftliche Veranstaltungen, die einen besonderen Rahmen haben sollen. All das kann nun nicht mehr stattfinden – vorerst bis zum 19. April. Die Schließung der Monumente, die landesweit gilt, betrifft nicht nur Führungen und Besichtigungstouren in den Schlössern und Klöstern. Sie gilt auch für sämtliche Veranstaltungen von Dritten. Betroffen sind auch die standesamtlichen und kirchlichen Trauungen, die in den Schlössern und Klöstern stattfinden sollen.
Ziel: Verlangsamung der Infektionen
Am Montag hatten die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg die Schließung bekanntgegeben: Es geht darum, dass die Staatlichen Schlösser und Gärten als Einrichtung des Landes den notwendigen Beitrag zur Verlangsamung der Infektionsketten leisten, wie dies von der Landesregierung als Ziel formuliert wird. „Wir tun dies zum Schutz unserer Gäste und ebenso unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Monumenten“, fassen Michael Hörrmann und Uwe Weinreuter, die Geschäftsführer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, das Vorgehen zusammen.