jeudi, 25. mars 2021

Monastère de Schussenried | Généralités Gestiegene Inzidenzwerte: Kloster Schussenried muss ab Freitag schließen

Kloster Schussenried muss die Tore wieder schließen: Der Grund sind die gestiegenen Inzidenzwerte im Landkreis Biberach. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg folgen damit den geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes.

KLOSTER SCHUSSENRIED UND DIE LEGO-AUSSTELLUNG

Zehn Tage lang war Kloster Schussenried geöffnet nach dem winterlichen Lockdown. Ab dem 16. März stand der Rundgang durch das eindrucksvolle Prämonstratenserkloster wieder offen. Vor allem die Lego-Ausstellung der Ulmer „Klötzlebauer“ zog viele Familien an, die mit Zeitfenster und Voranmeldung ins Kloster kommen durften, um die eingeschränkten Besucherzahlen sicher einhalten zu können. Nun sind die Inzidenzwerte im Landkreis Biberach so gestiegen, dass nach den Regeln der Corona-Verordnung des Landes alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen wieder schließen müssen.

 

WEITERE MONUMENTE: WIBLINGEN IST GEÖFFNET
Kloster Wiblingen, ebenfalls seit dem 16. März geöffnet, gehört zum Stadtkreis Ulm. Dank der nicht ganz so hohen Inzidenzwerte in Ulm kann das Kloster weiterhin seine Gäste begrüßen. Der weitläufige Konvent ist zwar normal geöffnet; für den freien Rundgang durch das Klostermuseum und den berühmten Bibliothekssaal ist allerdings die Anmeldung und Reservierung eines Termins nötig (Tel.: 0731.502 89 75, E-Mail: info@kloster-wiblingen.de. Schon seit einigen Tagen geschlossen ist die keltische Heuneburg wegen der Corona-Entwicklung im Landkreis Sigmaringen. Noch nicht wieder geöffnet ist das Klostermuseum in Ochsenhausen. Die Klosterkirche ist wie üblich zugänglich. Das Konventgebäude von Kloster Ochsenhausen, das nur im Rahmen von Führungen zugänglich ist, bleibt geschlossen. Das gleiche gilt auch für das Neue Schloss Tettnang, dessen Besuch ebenfalls nur bei Führung möglich ist: Daher bleibt auch dieses Monument bis auf weiteres geschlossen.

 

ÖFFNUNG NACH INZIDENZWERT

Die Öffnung aller Monumente ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Das Vorgehen richtet sich dabei nach den Regeln der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In geöffneten Monumenten gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske in den Gebäuden ist verpflichtend. Alle aktuellen Öffnungstermine finden sich auf der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.

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